Menschen­rechte sind
nicht ver­handelbar

Der Klimawandel verstärkt Migrations­bewegungen weltweit, so auch an den Grenzen Europas. An der polnisch-belarussischen Grenze werden Menschen, die etwa vor Dürre, Krieg und Hungers­nöten fliehen, gewaltsam zurück­gedrängt. Das polnische Ober­verwaltungs­gericht verurteilte 2023 die Zurück­weisung an der Grenze, als illegale Pushbacks. Trotz dieser Rechts­widrigkeit versuchte Polen diese Pushbacks unter dem Vorwand des Ausnahme­zustandes zu legalisieren. Humanitäre Hilfe an den Grenzen werden mit Repressionen geahndet, obwohl polnische Gerichte gegen die Kriminalisierung von Aktivisten vorgehen.

Der ökologische Fußabdruck von Polen liegt bei 4,7 Hektar pro Person.

In Zusammenarbeit mit:

Aus der Ausländer­behörde:

„Im internationalen Flüchtlingsrecht werden Klima- oder Umweltflüchtlinge, die ihre Heimat zum Beispiel wegen Naturkatastrophen verlassen müssen, nicht anerkannt. Auch bei uns nicht.“

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Eine Mitarbeiterin der polnischen Ausländerbehörde, die Brille trägt, lächelt in die Kamera.

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